Westpommersche Shorts '16

Die sechste Ausgabe des Wettbewerbs Westpommersche Shorts, der die interessantesten, von den Einwohner der Woiwodschaft Westpommern realisierten Filmformen präsentiert.
 
Wir laden Euch dazu ein, Eure Autorenfilme in beliebiger Konvention, die nicht länger als 35 Minuten sind, zu diesjährigen Halbfinals des Wettbewerbs Westpommersche Shorts anzumelden. Das Finale findet im Herbst während des Szczecin European Film Festivals '16 (15 – 24.10.2016) statt.
 
Wenn Du ein im Gebiet Westpommern schaffender Filmemacher bist und Dein Werk mit einem breiteren Publikum konfrontieren möchtest – wir laden Dich zur Teilnahme ein!
 
 

DAS DRITTE "Halbfinale” OF WESTPOMMERSCHE SHORTS!

 
Wir warten auf Filme bis zum 5. September 2016. Und das dritte "Halbfinale" findet schon am 11. Septemberl um 19.00 Uhr in Kino-Pub Český Film in Szczecin statt. Wir laden Euch ein!
 
Filme und Anmeldeformulare sollen an folgende Adresse zugeschickt werden: Stowarzyszenie OFFicyna, Szczeciński Inkubator Kultury, al. Wojska Polskiego 90, 70 - 482 Szczecin. Man kann auch den Link zum Film zuschicken, z.B. Vimeo, YouTube u. ä. oder die Filmdatei auf eine Website oder einen Server hochladen und die Zugangsdaten an die Adresse festival@seff.pl zuschicken.
 
Zusammen mit dem Film muss man folgende Informationen einreichen (indem man Anmeldeformular ausfüllt):
  1. Filmtitel und Produktionsjahr
     
  2. Dauer des Films
     
  3. Filmformat
     
  4. Vorname und Name des Autors, bzw. Vornamen und Namen der Autoren
     
  5. Postanschrift
     
  6. E-Mail-Adresse, Telefonnummer
 
Die Anmeldung des Films zum Wettbewerb ist zugleich die Annahme der Festivalordnung. 
 
REGLEMENT
 
 
  1. Zu Westpommerschen Shorts werden die nicht länger als 35 Minuten dauernden Filme zugelassen, die persönlich oder per Post an das Büro des Vereins OFFicyna (al. Wojska Polskiego 90, 70-482 Szczecin) auf DVD-Platte, Festplatte oder USB-Stick in folgenden Formaten:  DVD-Video, MP4, AVI, MPEG eingereicht werden. Man kann auch den Link zum Film, z.B. Vimeo, YouTube u. ä. zuschicken oder die Filmdatei auf eine Website oder einen Server hochladen. Die Anmeldung des Films in einem anderen Format als vorgegeben muss mit dem Veranstalter gesondert abgesprochen werden.
  2. Ein Wettbewerbsteilnehmer kann maximal 3 Filme zu jeder Auswahlvorführung anmelden.
  3. Die angemeldeten Filme dürfen keine illegalen und unsittlichen Inhalte enthalten. Die Thematik und Form der Filme ist sonst frei.
  4. Der Anmelder muss Urheberrechte an den angemeldeten Werken haben.
  5. Das an der Auswahlvorführung beteiligte Publikum erhält einen Stimmzettel mit der Liste der gezeigten Titel. Nach der Präsentation aller Titel findet eine Abstimmung statt, in der Titel gewählt werden, die ins Finale einziehen.
  6. Die Nichteinhaltung der in Abs. 1-4 genannten Bedingungen wird als Grundlage zur Ablehnung der Anmeldung zum Wettbewerb dienen.
  7. Filme werden an verschiedenen Orten in Szczecin  präsentiert.
  8. Der Anmelder erteilt seine Zustimmung zur Verwendung der Filmfragmente für Vermarktungsaktivitäten, die der Veranstalter im Rahmen des Wettbewerbs Westpommersche Shorts und des Szczecin European Film Festivals   unternimmt.
  9. Der Anmelder erteilt seine Zustimmung zur Vorführung des Films im Rahmen der Präsentationen der Wettbewerbe Westpommersche Shorts und Szczecin European Film Festival.
  10. Der Anmelder gibt dem Veranstalter das Recht, im Sinne des Artikels 31 des Gesetzes vom 29. August 1997 über den Schutz der Personaldaten (Einheitstext Gesetzblatt von 2002 Nr. 101, Position. 926 mit nachträglichen Änderungen), auf Verarbeitung personenbezogener Daten.
  11. Die Anmeldung des Films zum Wettbewerb ist zugleich die Annahme der Festivalordnung.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Änderungen des vorliegenden Reglements vorzunehmen.

 

 

 

Die Filmvorfϋhrungen in der Halbfinale sind co-finanziert von der Stadt Stettin und das Marschallamt der Woiwodschaft Westpommern.

 

Organisatoren:

 

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