Reglement des Europäischen und Polnischen Wettbewerbs für Dokumentarfilme, Szczecin European Film Festival'16
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1.1. Veranstalter des Szczecin European Film Festivals (im weiteren Festival genannt) ist Verein OFFicyna (im weiteren Veranstalter genannt) mit Sitz in w Szczecin, 71-445, ul. Lenartowicza 3–4, und damit auch des Wettbewerbsteils (Europäischer Wettbewerb und Polnischer Wettbewerb).
1.2. Das Festival findet vom 15. bis 24.10.2016 in Szczecin und in anderen Orten in Polen und in Deutschland statt.
1.3. Detaillierte Informationen zum Festival und dem Programm befinden sich auf der Web-Page: www. europeanfilmfestival. szczecin. pl.
1.4. Das Anmeldeformular für den Wettbewerbsteil ist abrufbar auf der Web-Page www.europeanfilmfestival.szczecin.pl.
1.5. Das Profil von Szczecin European Film Festival nimmt Bezug auf die neusten Tendenzen der künstlerischen Entwicklung der Bild- und Tonbearbeitung. Im Blickpunkt des Festivals steht die Überschreitung der formellen Grenzen, in der Hinsicht auf die Perzeption der Wirklichkeit - insbesondere solch eine, die nach neuen Einsichten strebt.
1.6. Die im Wettbewerbsteil präsentierten Filme werden durch die deutsch-polnische Programmkommission gewählt.
1.7. Filme können in zwei Sektionen angemeldet werden: Europäischer Wettbewerb und Polnischer Wettbewerb.
1.8. Die Programmkommission behält sich das Recht vor, die Sektion zu wählen, in der ein Film präsentiert wird, und ob er im Rahmen des Begleitprogramms vorgeführt wird.
1.9. Zur Sektion werden ausschließlich Dokumentarfilme zugelassen, die nicht länger als 90 Minuten dauert und nach dem 01.01.2015 gemacht wurden, und europäischer Produktion/Koproduktion sind.
1.10. Den besonderen Wert haben Filmpremieren.
1.11. Kopien müssen englische Untertitel haben.
1.12. Die Preise werden von der durch die Veranstalter berufenen internationalen und polnischen Jury verliehen.
1.13. Zugelassene Filme können in folgenden Formaten vorgeführt werden: DCP, 35 mm, BluRay, DVD, ProRes, H.264 (z.B. MKV, MP4). Die Präsentation in anderen Formaten als vorgegeben muss mit dem Veranstalter gesondert abgesprochen werden.
1.14. Die Filmproduktion, die zur Präsentation während des Festivals gewählt und deren Teilnahme bestätigt wurde, kann aus dem Programm nach dem 31.08.2016 zurückgezogen werden.
2. TERMINE, ZUSÄTZLICHE MATERIALIEN
2.1. Der Stichtag für die Zusendung der Anmeldungen ist der 16.06.2016.
2.2. Um den Film anzumelden muss man das korrekt ausgefüllte Anmeldeformular und die Anschauungsskopie des Films auf der DVD-Platte oder einem anderen Träger zuschicken. Man kann auch den Link zum Film zuschicken (z.B. Vimeo, Youtube u.ä.), oder die Filmdatei auf der Internetseite oder einem Server herunterladen. Erforderlich sind Kopien mit englischen Untertiteln.
2.3. Zusätzlich erforderlich: kurze Zusammenfassung des Films auf Englisch (maximal 90 Wörter). Dialogliste in der Originalsprache und auf Englisch, und, falls möglich, in den Sprachen: Polnisch und Deutsch; Biographie und Filmbiographie des Regisseurs (Originaltitel erbeten); Einzelbilder des Films (minimal 3 Stück); Bild des Regisseurs.
2.4. Der Veranstalter benachrichtigt über die Ergebnisse der Auswahl nur diejenigen, deren Filme sich zum Festivalprogramm qualifiziert haben.
2.5. Die Programmkommission muss ihre Entscheidungen in Bezug auf die Filmselektion nicht begründen.
2.6. Die zugesandten Materialien werden nicht zurückgeschickt.
2.7. Die zugelassenen Filme werden dem Veranstalter kostenfrei zur Verfügung gestellt.
2.8. Vorführungszeiten und -orte der zugelassenen Filme werden durch das Organisationsteam in Absprachen mit Vertretern der angemeldeten Produktionen festgelegt.
2.9. Autoren der zur Festivalpräsentation ausgewählten Filme sollen zusätzlich zur Anschauungskopie noch eine Kopie (ohne Aufschrift "Anschauungskopie"), in der optimalen Qualität für die Nachspiel-Präsentationen des Festivals zur Verfügung stellen. Diese DVD/Blu-ray-Disc verbleibt im Archiv des Festivals.
3. VERMARKTUNG
3.1. Falls der Film zum Wettbewerbsteil oder zum Begleitprogramm zugelassen wird, werden die Anmelder gebeten, zusätzliche Materialien (z.B. Plakate, Faltblätter, Flyers, Trailers) zu liefern.
3.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ausgewählte Fragmente (bis 5 Min.) der zugelassenen Filme für Vermarktungs- und Informationsaktivitäten (z.B. Festivaltrailer, Fernsehsendungen, usw.) zu verwenden.
3.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über den Film und seine Autoren auf der Web-Page des Festivals, in Social-Media (z.B. Facebook) und in allen Werbematerialien (z.B. Katalog, Programmheft, Presseinformationen, usw.) zu informieren.
3.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die ihm zu Verfügung gestelten Materialien im Rahmen der Vermarktungsaktivitäten des Festivals, sowohl vor, während und nach der diesjährigen Edition des Festivals zu benutzen.
4. VERSCHICKUNG UND VERSICHERUNG DER FILMKOPIEN
4.1. Anschauungskopie mit dem ausgefüllten Anmeldeformular soll bis zum 16.06.2016 an folgende Adresse zugeschickt werden: Szczecin European Film Festival '16, al. Wojska Polskiego 90, 70-482 Szczecin, Polen oder an die E-Mail Adresse competition@seff.pl (im Fall der elektronischen Dateien).
4.2. Kopien der Festivalpräsentationen sollen bis zum 14.09.2016 zugeschickt werden. Die Kopie wird bis zum 23.11.2016 zurückgeschickt. Die Kopie soll an die folgende Adresse geliefert werden: Szczecin European Film Festival, al. Wojska Polskiego 90, 70-482 Szczecin, Polen oder an die E-Mail Adresse competition@seff.pl (im Fall der elektronischen Dateien).
4.3. Porto und Versicherungskosten für die Filme sind von dem Absender zu tragen. Postsendungen auf Kosten des Empfängers werden nicht angenommen.
4.4. Die Veranstalter tragen keine Verantwortung für den Transport der Filmkopien nach Szczecin (Polen).
4.5. Kosten der Verschickung des Films nach der Beendigung des Festivals trägt der Veranstalter.
4.6. Filmkopien sind während des Festivals in Szczecin von der Anlieferung bis zur Auslieferung an ein Transportunternehmen versichert.
4.7. Falls ein Filmträger beschädigt oder verloren wird, erstattet der Veranstalter nur den Preis des Trägers (z.B. USB-Sticks, DVD-Platte, Hard-Disc).
5. PERSONALDATEN
5.1. Der Anmelder gibt dem Veranstalter das Recht, im Sinne des Artikels 31 des Gesetzes vom 29. August 1997 über den Schutz der Personaldaten (Einheitstext Gesetzblatt von 2002 Nr. 101, Position. 926 mit nachträglichen Änderungen), Gesetz über die Verarbeitung der Personaldaten.
5.2. Die Übergabe der Personaldaten umfasst die im Anmeldeformular genannten Personen und die Personen, die in der Entgeltabrechnung aufgelistet sind, insbesondere Filmschöpfer. Die Übergabe umfasst folgende Informationen: Vorname und Name; E-Mail Adresse; Telefonnummer, Beruf.
5.3. Der Veranstalter ist berechtigt die Personaldaten im zumutbaren Umfang an andere Körperschaften weiterzugeben.
6. SCHLUSSANMERKUNGEN
6.1. Die Anmeldung des Films zur Teilnahme am Festival ist zugleich die Annahme der im Anmeldeformular aufgeführten Festivalordnung.
6.2. Die Anmeldung eines Films zum Wettbewerb ist zugleich die Verpflichtung des Autors, falls der Film sich fürs Festival qualifiziert, dass sie/er persönlich oder durch ihren/seinen Vertreter während der Filmpräsentation des Festivals und der Diskussion mit dem Publikum in Szczecin anwesend ist.
6.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Änderungen des vorliegenden Anmeldeformulars vorzunehmen.
6.4. Die Direktion des Festivals entscheidet über die Angelegenheiten, die diese Ordnung nicht enthält.
6.5. Festivalpreise verstehen sich als Summen brutto. Preise für Preisträger des Wettbewerbsteils SEFF werden nach dem polnischen Steuerrecht versteuert.